AHV und BVG: Tragfähige Kompromisse und faire Ausgleichsmassnahmen

Der Nationalrat berät heute über die verbliebenen Differenzen zur Revision der AHV sowie über die Reform der beruflichen Vorsorge. Die Ratsmitglieder der EVP setzen sich dafür ein, dass für beide Vorsorgesäulen mehrheitsfähige Kompromisslösungen gefunden werden. Die EVP unterstützt tragfähige Lösungen, welche die Finanzierung der AHV-Renten für die nächsten Jahre stabilisieren, die Frauen der Übergangsjahrgänge durch faire Ausgleichsmassnahmen finanziell abfedern und im Sinne der Generationengerechtigkeit die immer stärkere Umverteilung in der Pensionskasse zu Lasten der Jüngeren stoppen.

Nach jahrelangem Reformstau spitzt sich die Lage im wichtigsten Sozialwerk der Schweiz zu: Ohne konkrete Massnahmen zur finanziellen Stabilisierung können die Einnahmen der AHV schon bald die laufenden Renten nicht mehr sicherstellen – zumal nun auch die geburtenstarken Jahrgänge in Renten gehen. Es braucht dringend Lösungen und zwar möglichst rasch.

«Wir haben im Sinne der Generationengerechtigkeit auch eine Verantwortung gegenüber den Jungen. Ohne Kompromisse wird es keine Lösung geben»,

ist Nationalrätin und Parteipräsidentin Lilian Studer überzeugt.


Faire Ausgleichsmassnahmen für Übergangsgeneration
Für die EVP-Ratsmitglieder steht deshalb ausser Frage, dass das Referenzalter für Frauen – bei flexiblem Rentenbezug ab 63 bis 70 Jahren – schrittweise auf 65 Jahren angehoben werden muss, um das finanziell angeschlagene Sozialwerk in den nächsten Jahren wieder auf stabile Füsse zu stellen.

«Zwingend ist dabei jedoch, dass vor allem die Frauen der Übergangsjahrgänge mit tiefen und mittleren Löhnen durch faire Ausgleichszahlungen finanziell abgefedert werden»,

sagt EVP-Nationalrätin Marianne Streiff. Die EVP-Nationalratsmitglieder unterstützen mit der Mitte-Fraktion die gestaffelten und einkommensabhängigen Ausgleichsmassnahmen in der Grössenordnung von rund 33 Prozent für 9 Jahrgänge.


Sozial abgefederte Reform der BVG
Die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) ist ebenso dringend und bedarf einer zeitnahen Lösung. Wenn im Sinne der Generationengerechtigkeit die immer stärkere Umverteilung zu Lasten der Jungen gestoppt werden soll, muss der Mindestumwandlungssatz gesenkt werden. Aber auch hier braucht es zwingend eine faire Kompensation für die Übergangsgeneration. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Teilzeit oder mit tiefen Löhnen unterstützt die EVP, dass die Eintrittsschwelle gesenkt wird und die Möglichkeit besteht, mehrere Einkommen künftig zusammenzuzählen. So können auch gerade viele Frauen ihre Renten aufbessern. Für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen die Altersgutschriften abgeflacht werden.


Keine erhöhten Abzugsmöglichkeiten in der 3. Säule
Den Vorschlag, die Abzugsmöglichkeiten in der dritten Säule auf 10'300 Franken jährlich zu erhöhen, lehnen die EVP-Ratsmitglieder ab.

«Wichtig ist, dass die 2. Säule saniert wird. Da macht es keinen Sinn, in der 3. Säule weitere Steuersparoptionen für die wenigen Gutverdienenden zu schaffen, die es sich überhaupt leisten könnten, derart hohe Beträge einzuzahlen», 

ist EVP-Nationalrat Nik Gugger überzeugt.


Kontakt:
Lilian Studer, Parteipräsidentin und Nationalrätin: 076 575 24 77
François Bachmann, Vizepräsident (Romandie): 079 668 69 46
Nik Gugger, Vizepräsident und Nationalrat: 079 385 35 35
Marianne Streiff, Nationalrätin: 079 664 74 57

Roman Rutz, Generalsekretär: 078 683 56 05
Dirk Meisel, Leiter Kommunikation: 079 193 12 70

 

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