Referendum: EVP gegen Organentnahme ohne Zustimmung

Die EVP Schweiz unterstützt das Referendum gegen die Änderung des Transplantationsgesetzes. EVP-Nationalrätin Marianne Streiff vertritt die Partei als Mitglied des Referendumskomitees. Der Parteivorstand hält es für unethisch, einem Menschen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung am Lebensende «automatisch» seine Organe zu entnehmen. Schweigen kann und darf nicht einfach gesetzlich als Zustimmung gedeutet werden. Dies wäre ein massiver Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Menschen und widerspricht der Menschenwürde.

Die EVP unterstützt das Referendum, das gegen die Änderung des Transplantationsgesetzes im Sinne einer «erweiterten Widerspruchslösung» ergriffen worden ist. Diese sieht vor, dass prinzipiell allen Personen am Lebensende ihre Organe entnommen werden dürfen, sofern sie nicht zu Lebzeiten ausdrücklich der Organspende widersprochen haben oder ihre Angehörigen dies zum Todeszeitpunkt nicht tun.

Organentnahme muss das Volk entscheiden

Die Entnahme der Organe ist jedoch eine zutiefst persönliche und intime Frage. Ein derart grundlegender Wechsel von der bisherigen Zustimmungs- hin zur Widerspruchslösung muss zwingend vom Volk entschieden werden.

Unethischer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit

Die Bundesverfassung garantiert jedem Menschen das Recht auf Selbstbestimmung sowie körperliche und geistige Unversehrtheit. Menschen, die zu Lebzeiten nicht widersprochen haben, an ihrem Lebensende die Organe einfach zu entnehmen, ist ein massiver Eingriff in deren körperliche Integrität. Es widerspricht zutiefst dem schweizerischen Rechts- und Verfassungsverständnis, wenn der Schutz der körperlichen Unversehrtheit aktiv eingefordert werden muss – noch dazu in der höchst verletzlichen Situation des Sterbeprozesses. Es ist zudem mehr als fragwürdig und unethisch, ein Schweigen zu dieser sehr persönlichen Frage einfach als Zustimmung auszulegen. Kommt hinzu, dass in der Schweiz für jeden medizinischen Eingriff eine ausdrückliche Zustimmung zwingend ist – ausgerechnet für die Organspende soll dieses weise Prinzip nicht mehr gelten.

Starker Druck auf die Angehörigen

Zudem setzt die erweiterte Widerspruchslösung die Angehörigen in der schweren Situation des Abschiednehmens zusätzlich einem starken Entscheidungsdruck binnen weniger Minuten aus.

Erklärungslösung löst das eigentliche Problem

Die EVP anerkennt zwar den bestehenden Handlungsbedarf der zu geringen Organspenden in der Schweiz. Die unethische Widerspruchslösung ist jedoch nicht das richtige Mittel, zumal es keine wissenschaftlichen Belege dafür gibt, dass sie die Zahl der Organspenden wirklich erhöht. Aus Sicht der EVP ist die sogenannte Erklärungslösung der nationalen Ethikkommission ein würdevoller und gangbarer Weg: Der Bund soll sicherstellen, dass alle Schweizerinnen und Schweizer regelmässig, z.B. bei der Passverlängerung oder beim Hausarzt, dazu motiviert werden, sich mit der Frage der persönlichen Organspende auseinanderzusetzen und ihren Willen dazu zu erklären. Es mangelt Umfragen zufolge nicht an der Bereitschaft zur Organspende, sondern an der Dokumentation des Spenderwillens sowie an fundierter Information und Auseinandersetzung der Menschen mit der Organspende am Lebensende.

Kontakt:

Lilian Studer, Parteipräsidentin und Nationalrätin: 076 575 24 77
Marianne Streiff, Nationalrätin: 079 664 74 57
François Bachmann, Vizepräsident (Romandie): 079 668 69 46
Roman Rutz, Generalsekretär: 078 683 56 05
Dirk Meisel, Leiter Kommunikation: 079 193 12 70

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