EVP-Ratsmitglieder unterstützen Stabilisierung der AHV

Der Nationalrat hat mit den Stimmen der EVP-Ratsmitglieder Reformschritte beschlossen, um die finanziell angeschlagene AHV bis 2030 zu sichern: Rentenalter 65 für Frauen ja, aber nur mit angemessenen Ausgleichsmassnahmen, mehr Flexibilität beim Rentenbezug und einen Mehrwertsteuerzuschlag zugunsten der AHV. Zudem erteilte er in einer Motion dem Bundesrat den Auftrag, einen Reformvorschlag zur Stabilisierung der AHV für 2030 bis 2040 auszuarbeiten.

Obwohl die Schweiz die verfassungsgemäss gebotene Lohngleichheit unter den Geschlechtern nach wie vor nicht erreicht hat, tragen die EVP-Ratsmitglieder den gefundenen Kompromiss mit. Die Generationengerechtigkeit gebietet es, den jüngeren Generationen nicht noch weitere Lasten durch eine unsanierte Altersversorgung aufzubürden.

Höheres Rentenalter für Frauen nicht ohne angemessene Ausgleichszahlungen
Das Rentenalter für Frauen soll in vier Schritten von bisher 64 auf 65 angehoben werden. Dies entlastet die AHV im Jahr 2031 um 1,4 Milliarden – allerdings wird ein Grossteil davon für die notwendigen Ausgleichsmassnahmen eingesetzt. Denn die Frauen der 6 Übergangsjahrgänge, die nach Inkrafttreten der Reform zuerst in Pension gehen, erhalten Ausgleichszahlungen. Diese Rentenzuschläge sollen für Frauen, die bis zum ordentlichen Rentenalter erwerbstätig bleiben, nach Einkommen abgestuft zwischen 50 und 150 Franken betragen und nicht für die Berechnung von Ergänzungsleistungen angerechnet werden.

Moderat erhöhter Mehrwertsteuersatz und Vorbezug ab 63
Der Nationalrat hat zusätzlich entschieden, die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte zugunsten der AHV zu erhöhen, um diese mit den dadurch generierten jährlichen Zusatzeinnahmen zu entlasten. Der Bundesrat hatte 0,7 Prozentpunkte vorgeschlagen, der Ständerat 0,3.
Der flexible Vorbezug der Rente soll künftig ab 63 Jahren möglich sein. Der Übergang in den Ruhestand könnte dann bis zum 70. Lebensjahr erfolgen.

Die Vorlage geht nun zurück in den Ständerat.

Nächster Reformvorschlag in Auftrag gegeben
In einer Motion beauftragt der Nationalrat zudem den Bundesrat, bis Ende 2026 einen nächsten Reformvorschlag zur Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 zu erarbeiten.

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