Organspende: Schweigen ist nicht Zustimmung!

Der Nationalrat debattiert heute über die Volksinitiative zur Förderung von Organspenden sowie über den indirekten Gegenvorschlag durch eine Änderung des Transplantationsgesetzes. Die EVP-Ratsmitglieder anerkennen zwar den dringlichen Mehrbedarf an Spenderorganen. Die Widerspruchslösung – auch eine erweiterte – ist jedoch der falsche, ethisch fragwürdige Weg. Die EVP plädiert für die Erklärungslösung. Diese will, dass möglichst alle Schweizerinnen und Schweizer eine Willenserklärung abgeben und setzt damit am Kern des Problems an: der fehlenden Dokumentation des Spenderwillens und dem gravierenden Informationsdefizit der Bevölkerung.

Die EVP-Ratsmitglieder anerkennen, dass es zweifellos einen dringlichen Mehrbedarf an Spenderorganen gibt. Doch die Widerspruchslösung der Initiative ist der falsche Weg, um mehr Spenderinnen und Spender zu gewinnen.

Schweigen ist nicht gleich Zustimmung

Davon auszugehen, dass jeder, der sich nicht äussert, stillschweigend einer Organspende zustimmt, ist mehr als fragwürdig und unethisch. «Es kann doch nicht einfach das Schweigen als Zustimmung gerechnet werden! Stellen Sie sich mal vor, wenn wir das bei Volksabstimmungen so handhaben würden», hinterfragt EVP-Nationalrätin Marianne Streiff den zugrunde liegenden Ansatz der Widerspruchslösung – zumal bislang international nicht einmal wissenschaftlich belegt werden konnte, dass die Widerspruchsregelung zu mehr Organspenden nach dem Tod führt als die Zustimmungslösung.

Erklärungslösung setzt am eigentlichen Problem an

Das eigentliche Problem liegt Umfragen zufolge nicht an der fehlenden Bereitschaft der Schweizer Bevölkerung zur Organspende. Was fehlt, ist die Dokumentation dieses Spenderwillens sowie fundierte Information und Auseinandersetzung der Menschen mit der Organspende nach dem Tod. Die EVP-Ratsmitglieder setzen sich deshalb für das Erklärungsmodell der nationalen Ethikkommission ein (Minderheitsantrag im indirekten Gegenentwurf): Der Bund soll sicherstellen, dass Schweizerinnen und Schweizer eine Willenserklärung abgeben, ob sie einer Organspende zustimmen, ihr widersprechen oder sich nicht dazu äussern wollen. «Damit wahren wir das Recht auf Selbstbestimmung und entlasten die Angehörigen. Wir schaffen Vertrauen, dass alle ihren Willen kundtun konnten und dieser respektiert wird. Und Vertrauen legt die Basis für mehr Spendenwillige», ist EVP-Nationalrätin Marianne Streiff überzeugt.

Kontakt:

Marianne Streiff, Parteipräsidentin und Nationalrätin: 079 664 74 57
François Bachmann, Vizepräsident (Romandie): 079 668 69 46
Roman Rutz, Generalsekretär: 078 683 56 05
Dirk Meisel, Leiter Kommunikation: 079 193 12 70

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