EVP: Transparent gelebte Nächstenliebe nicht kriminalisieren

EVP-Nationalrätin Marianne Streiff hat diese Woche ein Postulat eingereicht, das den Bundesrat auffordert zu prüfen, ob eine Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetzes notwendig ist. Damit will sie erreichen, dass in Zukunft Menschen nicht mehr bestraft werden, wenn sie abgelehnten Asylbewerbern transparent und uneigennützig Unterkunft bieten wollen.

Zurzeit verbietet es das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG), einem abgewiesenen Asylbewerber «den rechtswidrigen Aufenthalt in der Schweiz zu erleichtern». Dabei sieht das Gesetz keinerlei Ausnahmen vor für Menschen, die abgelehnte Asylbewerber uneigennützig und transparent unterbringen, wenn eine solche Lösung beispielsweise von den kantonalen Behörden gutgeheissen wird. Dies hat in der Vergangenheit wiederholt zu Rechtsunsicherheit und zum Beispiel im Fall von Pfarrer Norbert Valley zu fragwürdigen Verurteilungen geführt, die später wieder aufgehoben werden mussten.  

Marianne Streiff verweist auf die differenzierte Gesetzesauslegung des Kantons Bern. Hier dürfen Privatpersonen unter klar definierten Bedingungen abgelehnte Flüchtlinge in ihrer eigenen Wohnung aufnehmen. Dies entlaste die zuständigen Behörden nicht zuletzt auch finanziell und ermöglicht den betroffenen Personen eine bessere Unterbringung, solange sie sich noch auf Schweizer Territorium befinden.

 

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