EVP antwortet auf Gegenvorschlag zur Korrekturinitiative gegen Waffenexporte

Die EVP Schweiz hat heute im Rahmen der Vernehmlassung auf den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur-Initiative) geantwortet. Sie stimmt der vorgeschlagenen Variante 2 zu, welche die wesentlichen Forderungen der Initianten erfüllt.

Der Bundesrat hatte zwei Varianten zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur-Initiative)" in die Vernehmlassung gegeben. Die EVP Schweiz stimmt der vorgelegten Variante 2 zu, welche ihre wesentlichen drei Hauptforderungen erfüllt:

1.  Die Variante 2 sieht vor, die Bewilligungskriterien für Auslandsgeschäfte ins Kriegsmaterialgesetz aufzunehmen. Das erhöht die parlamentarische Mitsprache und Kontrolle bei Kriegsmaterialexporten, weil deren Bewilligung künftig nicht mehr nur auf Verordnungsebene angesiedelt ist, sondern auf Gesetzesebene. Künftig entscheiden also Parlament oder im Fall eines fakultativen Referendums die Stimmbevölkerung mit, ob Kriegsmaterialexporte gelockert oder verschärft werden. 

2. Kriegsmaterialexporte in Bürgerkriegsländer bleiben mit Variante 2 des Gegenvorschlags künftig verboten. Eine rasche Lockerung, wie sie der Bundesrat 2018 erreichen wollte, ist so nicht mehr möglich, da hierfür eine Gesetzesänderung nötig wird.

3.  Auch darf Kriegsmaterial mit der 2. Variante des Gegenvorschlags nicht mehr in Länder geliefert werden, welche die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen. Eine entsprechende Lockerung von 2014 wird rückgängig gemacht.  

Damit erfüllt die Variante 2 des Gegenvorschlags die drei Hauptforderungen der EVP und der Allianz. Die Initianten haben entsprechend bereits signalisiert, die Initiative zurückzuziehen, sollte diese Variante gesetzgeberisch umgesetzt werden. 

Die Variante 1 des indirekten Gegenvorschlags dagegen würde weiterhin Waffenexporte in Länder erlauben, welche die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen. Ausserdem sieht sie eine Ausnahmeregelung für den Bundesrat vor, in bestimmten Situationen die Bewilligungskriterien für Waffenexporte zu missachten - und dadurch sogar Waffenexporte in Bürgerkriegsländer zu ermöglichen. 

Die Vernehmlassungsantwort der EVP Schweiz zur Korrekturinitiative

 

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